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   BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66   

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https://dejure.org/1967,6238
BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66 (https://dejure.org/1967,6238)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1967 - VI ZR 37/66 (https://dejure.org/1967,6238)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1967 - VI ZR 37/66 (https://dejure.org/1967,6238)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz - Beeinträchtigung in der Führung eines Haushalts

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66
    In seinem Urteil vom 25. September 1962 (BGHZ 38, 55) hat er sodann entschieden, daß die durch eine unerlaubte Handlung körperlich verletzte Ehefrau einen eigenen Schadensersatzanspruch wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts hat.

    Sie erachtet dieses Festhalten für vereinbar mit den späteren Entscheidungen, der vorletzten Hausfrau einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger zu gewähren (BGHZ 38, 55) und im Falle ihrer Rötung Ansprüche des Mannes und der Kinder aus § 844 Abs. 2 BGB zu bejahen (Urteil vom 18. Mai 1965 a.a.O.).

    Die Gegenansicht meint, die Frage sei schon mit dem Urteil BGHZ 38, 55 grundsätzlich in ihrem Sinne entschieden worden.

  • BGH, 18.05.1965 - VI ZR 1/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen einer Vollbremsung ins Schleudern

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66
    Danach ist dem Ehemann im Falle der Tötung der Ehefrau, soweit diese den Haushalt besorgt hatte, ein Anspruch wegen entgehenden Unterhalts nach § 844 Abs. 2 BGB zugebilligt und die Frage offen gelassen worden, ob hierneben auch § 845 BGB noch anwendbar gewesen wäre (Urteil vom 18. Mai 1965 - VI ZR 1/64 = NJW 1965, 1710).

    Sie erachtet dieses Festhalten für vereinbar mit den späteren Entscheidungen, der vorletzten Hausfrau einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger zu gewähren (BGHZ 38, 55) und im Falle ihrer Rötung Ansprüche des Mannes und der Kinder aus § 844 Abs. 2 BGB zu bejahen (Urteil vom 18. Mai 1965 a.a.O.).

    Soweit der Frau nunmehr ein gleichgerichteter Anspruch gewährt worden sei, biete sich die Annahme einer Gesamtgläubigerschaft an, für die sich der Senat auch schon bei konkurrierenden Forderungen des Mannes und der Kinder aus § 844 Abs. 2 BGB ausgesprochen habe (Urteil vom 18. Mai 1965, a.a.O.).

  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 162/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66
    Der VI. Senat hatte sich zunächst dahin ausgesprochen, daß der Ehemann auch nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes Ansprüche aus § 845 BGB wegen des Ausfalls der getöteten oder verletzten Ehefrau in der Haushaltführung geltend machen könne (Urteile vom 10. März 1959 - VI ZR 17/58 = FamRZ 1959, 203 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 162/58 = FamRZ 1959, 454).
  • BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65

    Ursächlichkeit eines Verkehrsunfall für körperliche Schäden - Haftung für

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1966 (VI ZR 73/65 = VersR 1967, 176) entschieden, daß ein Ersatzanspruch gegen den Schädiger wegen Beeinträchtigung der Frau in der Führung des Haushalts nach § 1542 RVO auf den Sozialversicherer übergeht, gleichviel ob er aus §§ 842, 843 BGB oder aus § 845 BGB hergeleitet wird.
  • BGH, 10.03.1959 - VI ZR 17/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66
    Der VI. Senat hatte sich zunächst dahin ausgesprochen, daß der Ehemann auch nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes Ansprüche aus § 845 BGB wegen des Ausfalls der getöteten oder verletzten Ehefrau in der Haushaltführung geltend machen könne (Urteile vom 10. März 1959 - VI ZR 17/58 = FamRZ 1959, 203 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 162/58 = FamRZ 1959, 454).
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